Wenn sich der Flug zum Urlaubsort oder einem wichtigen Geschäftstermin verspätet, ist das nicht nur mit Unannehmlichkeiten und Ärger verbunden, die Verspätung kann mitunter auch erhebliche Kosten nach sich ziehen. Daher haben die EU-Mitgliedsstaaten eine Verordnung erlassen, die die Rechte von Fluggästen stärkt, die innerhalb der EU reisen oder von einem in der EU liegenden Flughafen abfliegen. Auch bei Flügen, deren Zielflughafen in der EU liegt, gilt dieser Schutz, sofern sie von einer in der EU ansässigen Fluglinie durchgeführt werden.
Dabei ist es unerheblich, für welche Klasse das Flugticket gebucht wurde und ob es sich um eine Pauschalreise oder einen Billigflieger handelt. Die Hilfe, die Fluggäste bei einer Verspätung erhalten, kann je nach Dauer, Flugstrecke und äußeren Umständen auf praktische Weise oder in Form einer finanziellen Entschädigung erfolgen, erklärt das Fluggastportal FlightRight.
Unterstützung bei verspäteten Abflügen
Falls sich der Abflug oder ein Anschlussflug verspätet, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, sich um das leibliche Wohlergehen der Passagiere zu kümmern. Bei kürzeren Wartezeiten müssen lediglich kostenlose Getränke und Mahlzeiten bereitgestellt werden.
Wenn sich der Flug so sehr verzögert, dass er erst am Folgetag stattfinden kann, oder eine entsprechende Umbuchung vorgenommen wird, muss den Fluggästen auch eine angemessene Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Besondere Umstände wie beispielsweise körperliche Einschränkungen oder ein Begleithund müssen dabei berücksichtigt werden. Die Kosten für die Fahrt vom und zum Flughafen müssen selbstverständlich ebenfalls übernommen werden. Außerdem muss die Möglichkeit bestehen, Angehörige, Geschäftspartner oder das Hotel am Zielort mittels Telefonanruf, Fax oder E-Mail über die Verspätung zu informieren.
Reisende, die an einem Flughafen umsteigen und deren Anschlussflug sich verspätet, sollten sich umgehend bei dem Schalter der Fluggesellschaft melden, um ihre Rechte geltend zu machen und die Kosten nicht vorstrecken zu müssen. Falls ein betroffener Fluggast aus irgendeinem Grund Verpflegung oder Unterkunft zunächst selbst zahlt, kann er diese Auslagen später erstattet bekommen.
Entschädigungen bei Verspätungen
Zusätzlich zu der praktischen Unterstützung in Form von Unterbringung und Verpflegung haben Flugpassagiere auch einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, sofern ihr Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommt. Je nach Flugstrecke ist die Zahlung in Beträge von 250 Euro (bis zu 1500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (über 1500 Kilometer innerhalb der EU bzw. zwischen 1500 und 3500 Kilometer außerhalb der EU) und 600 Euro (ab 3500 Kilometer) gestaffelt.
Bei einer Verspätung von fünf Stunden und mehr muss der Preis des Flugtickets erstattet werden. Außerdem ist die Fluggesellschaft bei Anschlussflügen verpflichtet, den Reisenden einen Rückflug zum Ausgangsflughafen zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzubieten.
Allerdings gelten diese Verpflichtungen nur dann, wenn normale Störungen im Flugbetrieb für die Verspätung verantwortlich sind. Bei außergewöhnlichen Umstände wie extremen Wetterbedingungen oder politischen Unruhen sind die Fluggastrechte gegenüber den Fluggesellschaften deutlich eingeschränkt.
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