Seit Frühjahr 2019 können E-Scooter für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Was früher nur für Krankenfahrstühle und dergleichen nach der Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) galt, ist seitdem in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) auch für die Kultfahrzeuge der jungen Generation möglich. Der Boom der E-Scooter wurde zwar durch den ersten Lockdown in der Corona-Pandemie gebremst, mittlerweile sind Vermietflotten und private Scooter aber wieder selbstverständlicher Teil des Straßenbildes in unseren Großstädten. Weil viele Menschen die Risiken des öffentlichen Nahverkehrs jetzt meiden, bewegen sie sich auf der Gesamtstrecke oder auf der „letzten Meile“ zwischen Park-and-Ride-Platz und ihrem Ziel mit dem E-Scooter. Elektromobilität auf zwei Rädern? Aber sicher!
Nicht jeder E-Scooter ist zulassungsfähig
Anders als Pedelecs fahren E-Scooter selbstständig ohne Einsatz von Muskelkraft. Damit sind sie Kraftfahrzeuge und benötigen eine Haftpflichtversicherung, wenn sie auf öffentlichen Straßen genutzt werden sollen. Die Versicherungswirtschaft stellt dafür verkleinerte Mopedkennzeichen in Form einer Klebefolie statt Blechschild bereit. Die Farbe wechselt wie bei den Mopedschildern zu Beginn eines Verkehrsjahrs am 1. März. 2019 gab es lange Gesichter, als einige Besitzer von E-Scootern feststellen mussten, dass ihre Fahrzeuge gar nicht zulassungsfähig und damit auch nicht versicherbar waren. Heute hat sich herumgesprochen, dass nur hochwertige Roller wie die E-Scooter mit Straßenzulassung von Streetbooster die Anforderungen der eKFV erfüllen und das begehrte Folienkennzeichen bekommen. Dazu gehören zum Beispiel eine Haltestange, zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung, eine Klingel und eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h. Streetbooster nutzt die zulässige Toleranz von 10 %, sodass die Scooter völlig legal etwas schneller unterwegs sein können. Weitere Auflagen im Dienst der Sicherheit: Der Elektromotor darf nicht mehr als fünfhundert Watt leisten, und wenn der Fahrer die Bedienelemente loslässt, etwa nach einem Sturz, müssen sie innerhalb einer Sekunde in die Grundstellung zurückspringen. Die Straßenzulassung wird in der Regel mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Modells dokumentiert. Im Ausnahmefall kann auch eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) erteilt werden, aber das ist teuer.
Übung macht den Meister
Wer zum ersten Mal einen E-Scooter fährt, wird vor allem von der gewaltigen Beschleunigung überrascht sein. Dumm, wenn man dann noch keinen sicheren Stand hat. Erste Fahrversuche sollten deshalb in sicherer Umgebung abseits anderer Verkehrsteilnehmer stattfinden. Den optimalen Halt findet man ohne Motor. Die Frage nach Standbein oder Kickbein ist nicht ganz so entscheidend, weil der Roller die meiste Zeit ohnehin elektrisch angetrieben wird. Wer öfters mit Muskelkraft fährt, sollte das Bein mehrfach wechseln, um ungleichmäßige Belastungen zu vermeiden. Die Lenkerhöhe wird auf Schritthöhe plus fünf bis zehn Zentimeter eingestellt und erst nach längerer Fahrt angepasst, wenn sie sich als ungünstig erweist. Wer bisher mit dem Fahrrad gefahren ist, wird merken, dass sich Fahren im Sitzen oder Stehen völlig anders anfühlen. Im eingeschalteten Zustand üben Sie jetzt gefühlvolles Beschleunigen und sanftes Bremsen, außerdem Handzeichen mit Loslassen der Lenkstange oder Blinken, wenn der E-Scooter über elektrische Fahrtrichtungsanzeiger verfügt. Erst als Fortgeschrittener fahren Sie auf sehr glatten Flächen und bei Nässe. Für Geländefahrten sind nur E-Scooter mit guten Stoßdämpfern und tiefem Reifenprofil geeignet.
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