Die Corona-Pandemie hat alternativen Mobilitätsformen zu einer beschleunigten Entwicklung verholfen. Vor allem die sogenannte Mikromobilität – zum Beispiel E-Scooter und auch das E-Bike – fand viel Zuspruch. Die Kehrseite der Medaille: Polizei und Versicherungen vermelden steigende Unfallzahlen, die nicht allein mit der stärkeren Nutzung zu erklären sind. Ungeübte Fahrer unterschätzen die Leistungsfähigkeit und die erreichbare Geschwindigkeit und sind in kritischen Situationen überfordert. Das durch den Akku höhere Gewicht verschärft das Problem. Gut, wenn die finanziellen Risiken der E-Bike-Nutzung versichert sind.
Fahrrad oder Kraftfahrzeug?
Der Begriff E-Bike wird im Alltag unterschiedlich verwendet. Gemeint sind in der Regel Fahrräder mit einer elektrischen Anfahrhilfe bis 6 km/h und einer Tretunterstützung bis 25 km/h (Pedelecs). Sie werden auch hinsichtlich der Haftpflichtversicherung wie Fahrräder behandelt. Für Schäden Dritter – zum Beispiel ein Sachschaden an einem Pkw oder ein Personenschaden, wenn ein Fußgänger verletzt wird – reicht die Privathaftpflichtversicherung. Sie ist zwar keine Pflichtversicherung, sollte aber unbedingt abgeschlossen werden. Wer anderen einen Schaden zufügt, und sei es auch nur leicht fahrlässig, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Ein kleiner Fehler kann den finanziellen Ruin für den Rest des Lebens bedeuten.
Elektrofahrzeuge, die selbstständig schneller als 6 km/h fahren können, oder deren Motor mehr als 250 Watt Nenndauerleistung hat (S-Pedelecs), sind Kraftfahrzeuge. Sie müssen zugelassen werden und brauchen dafür zwingend eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung. Als Versicherungsnachweis bekommen sie ein Moped-Kennzeichen als Blechschild oder als Folie. Für sie gilt auch eine Helmpflicht.
Kaskoversicherung und Schutzbrief
E-Bikes, die keine Kraftfahrzeuge sind, sind versicherte Sachen in der Hausratversicherung. Über die Außenversicherung besteht Versicherungsschutz zwar auch außerhalb der Wohnung, aber nur gegen die benannten Gefahren wie Brand und Einbruch. Der einfache Diebstahl muss besonders versichert werden. Dafür wird oft eine Entschädigungsgrenze in Prozent der Hausrat-Versicherungssumme vereinbart. Für ein teures E-Bike führt dieser Zusatzbaustein zu einer erheblichen Beitragssteigerung, vor allem, wenn die vereinbarte Grenze für mehrere E-Bikes in der Familie reichen muss. Sie sollten prüfen, ob eine separate E-Bike-Versicherung ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Sie erstreckt sich auch auf weitere Gefahren wie Sturz, Elektronikschaden oder Fehlbedienung. Manche Versicherer bieten sogar Schutzbriefleistungen für E-Bikes, also zum Beispiel eine Kostenerstattung für die Heimfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel oder einen Reparaturservice. Während die Hausratversicherung stets eine Neuwertversicherung ist, wird in der E-Bike-Versicherung der Kaufpreis möglicherweise nur bis zu einem bestimmten Höchstalter des Bikes bezahlt, danach gilt Zeitwertersatz.
Schutz der eigenen Gesundheit
Nun sind Sie versichert gegen Ansprüche Dritter und gegen Schäden am E-Bike – nur an sich selbst haben Sie bislang nicht gedacht. Ihre Arbeitskraft ist wichtig und unersetzlich. Und auch wenn Sie nicht mehr im Berufsleben stehen, kann ein Unfall mit Dauerfolgen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Eine Unfallversicherung schafft hier Abhilfe. Abgesichert werden sollten eine Invaliditätsleistung als einmalige Kapitalzahlung, um zum Beispiel den barrierefreien Umbau des Zuhauses zu ermöglichen, sowie eine Rente als Ersatz für ausfallendes Arbeitseinkommen (besser noch in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung). Weitere Leistungsarten wie Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld müssen zwar nicht unbedingt sein, verbessern als kleines Trostpflaster aber vielleicht die Stimmung nach einem E-Bike-Unfall.
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