„Musik wird störend oft empfunden derweil sie mit Geräusch verbunden.“ Mit dem Zitat von Wilhelm Busch und dem damit verbundenen Nachbarschaftsstreit haben sich zahllose Gerichte beschäftigen müssen. Wie ist das mit den Übungsstunden am Klavier, mit dem Cello, dem Schlagzeug oder der Posaune? Was müssen Nachbarn dulden, welchen Schallschutz im Musikzimmer können sie verlangen? Oder müssen Sie für Ihr Hobby in einen gemieteten Probenraum ausweichen?
Das sagt der Bundesgerichtshof
Der BGH hat sich mit seinem Urteil vom 26. Oktober 2018 nur sehr allgemein geäußert und lässt den Instanzengerichten viele Freiheiten. Grundsätzlich müssen Nachbarn Musik in einem „sozialadäquaten Rahmen“ hinnehmen. Das Recht zu musizieren kann aber durch Ruhezeiten und zeitliche Begrenzungen eingeschränkt sein. Zwei bis drei Stunden täglich werden oft erlaubt, es gibt aber – je nach Instrument – auch kürzere Vorgaben. Auf die Qualität der Musik kommt es nicht an. Auch die schrägen Töne des Anfängers sind zu dulden. Profis bekommen manchmal längere Übungszeiten zugesprochen, weil sie wichtig sind für die Berufsausübung. Kritischer sieht die Sache aus, wenn der Musiker – wie im verhandelten Fall – Trompetenunterricht gibt und der Unterricht hauptsächlich abends und am Wochenende stattfindet. Bestehen keine Ausweichmöglichkeiten auf Nebenräume (hier war es das Dachgeschoss), bleibt nur eine Chance: das Musikzimmer schalldicht machen.
DIN hilft nicht weiter
Wie muss das Musikzimmer ausgestattet sein? Es gibt eine Norm für Lärmdämmung, DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau. Für einen Proben- oder Musikraum hilft sie aber nicht weiter, denn es geht in der DIN um gewöhnliche Geräuschemissionen wie zum Beispiel den Trittschall beim Gehen in einer Wohnung. Für das Musikzimmer müssen schwerere Geschütze aufgefahren werden.
Dämpfung oder Dämmung?
Als Berufs- oder Hobbymusiker wissen Sie, dass auch in Konzertsälen Akustikelemente angebracht sind. Die Wandpanele aus Schaumstoff absorbieren Schall bestimmter Frequenzen. Sie reduzieren und verkürzen den Nachhall und optimieren dadurch die Tonqualität. Es reicht, etwa zwanzig bis dreißig Prozent der Wandfläche mit Schallabsorbern auszustatten. Sie sind in verschiedenen Farben und mit attraktiven Dreiecks- oder Pyramiden-Design erhältlich, sind also keineswegs hässlich, sondern werten das Musikzimmer auch optisch auf.
Nur leider hat Dämpfung im Raum fast keine Wirkung auf eine Dämmung nach außen – auch wenn die Wörter ähnlich klingen. Wer Frieden mit den Nachbarn will, muss sich um eine Dämmung kümmern. Die beste Wirkung erzielen Musiker, wenn sie einen Raum im Raum schaffen. Dafür eignen sich Gipskartonplatten mit Akustikschwerschaum. Mit Hilfe einer Trägerkonstruktion werden sie mit etwas Abstand vor der eigentlichen Gebäudewand angebracht. Das Resultat: Es fehlt eine Schallbrücke, der Schall kann sich nicht mehr auf die Wand und von dort zum Nachbarn übertragen. Die Entkopplung ist besonders bei tiefen Bassfrequenzen sehr effektiv. Ungelöst ist damit noch der Schallschutz an Decke und Fußboden. Idealerweise brauchen Sie nur eines von beiden, wenn Ihr Probenraum im Dachgeschoss ist oder direkt über dem unbewohnten Keller. Ziehen Sie einen Akustikbauer zu Rate, denn eine entkoppelte Deckenkonstruktion ist nicht trivial. Er kann Ihnen auch sagen, was wegen der vielen Schaumkunststoffe hinsichtlich des Brandschutzes zu beachten ist.
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