

Wie viele Lager konnten Sie bereits betreten? Und welche Unterschiede konnten Sie in diesen feststellen? Ähnlich vielfältig wie die Produkte und Waren die in einem Lager gelagert werden kann die Sicherheitsstruktur der Räumlichkeiten sein. Es gibt Lager die alle Punkte der Arbeitssicherheit einhalten. Diese weisen gekennzeichnete Abgrenzungen auf den Bodenplatten auf, lassen ausschließlich zertifizierte Mitarbeiter die Gabelstapler fahren, die Mitarbeiter tragen Sicherheitskleidung und die Waren in den Schwerlastregalen werden ordnungsgemäß eingelagert.
Doch so wie es die vorbildlichen Lager gibt, gibt es auch diejenigen die gar keinen Wert auf die Sicherheit legen und die keiner Kontrolle standhalten würden.
Dann gibt es noch die Lager die zwischen „vorbildlich“ und „völlig mangelhaft“ liegen. Das sind diese, die einen Sicherheitsplan verfolgen, der auf die offensichtlichsten Gefahrenquellen hinweist (Bedienung von Flurfahrzeugen, unsicheres Stapeln von Waren, Sicherung von Paletten etc.). Allerdings werden in diesen Lagern wichtige Elemente vernachlässigt die ein tiefgründigeres Wissen zum Thema Sicherheit voraussetzen.
Absturzgefahr
In der Regel finden die Arbeiten in einem Lagerhaus auf Bodenhöhe statt – im Schnitt sind das mehr als 90%. Das ist der Grund warum die Gefahr eines Absturzes in vielen Sicherheitsplänen keine Beachtung findet und dementsprechend keine Absturzsicherungen vorhanden sind. Doch gibt es auch Arbeiten die zu einem Absturz führen können. In den meisten Lagern werden die Schwerlastregale mit Hilfe von Gabelstaplern und Ameisen be- und entladen. Der Arbeiter der die Maschinen bedient befindet sich dabei in sichererer Bodenhöhe. Nun gibt es Situationen in denen einzelne Produkte der im Hochregal befindlichen Palette entnommen werden müssen. Der sicherste Weg wäre hierbei die Palette mit Hilfe eines Staplers herunterzuholen, das gewünschte Produkt zu entnehmen und die Palette dann wieder an seinen Ursprungsplatz im Schwerlastregal zu befördern. Da das allerdings mitunter sehr zeitaufwändig sein kann, wird in der Praxis gern auf den Einsatz einer Hebebühne zurückgegriffen. Mit dieser wird der Mitarbeiter in ein höheres Abteil des Regals befördert wo der das Entladen vornehmen kann. Je nach Bauart der Hebebühne sollte nun eine Absturzsicherung vorhanden sein um einer eventuellen Absturzgefahr aus dem Weg zu gehen. Eine Absturzsicherung ist natürlich nicht nur bei dem Einsatz von Hebebühnen, sondern auch von Leiternutzungen zu empfehlen.
Flurfahrzeuge und Gabelstapler
Das Führen von Gabelstaplern und Flurahrzeugen darf nur von dafür ausgebildetem Personal ausgeführt werden. In entsprechenden Schulungen wird neben dem Fahrtraining auch darauf hingewiesen wie Kollisionen mit anderen Fahrzeugen und Fußarbeitern im Lagerbereich vermieden werden können. Zu weiteren Themen gehören unter anderem:
- Fahren in der Mitte von Gängen
- Stoppen an Kreuzwegen
- Spiegelnutzung
- Sicherheitsabstand zu Regalsystemen und anderen Fahrzeugen
- Fahrgeschwindigkeit
- Rückwärtsfahrten
- Be- und Entladen von Schwerlastregalen
Wenn alle diese Punkte geschult und eingehalten werden, können Verletzungen und Unfälle auf ein Minimum reduziert oder gar komplett vermieden werden.
Gefahrenstoffe
Ein weiterer wichtiger Punkt der Sicherheit ist der Umgang mit Gefahrenstoffen. Auch wenn Sie keine gefährlichen Waren lagern, können kleinste Mengen von entzündlichen Produkten eine Gefahrenquelle darstellen. Es ist daher zwingend darauf zu achten, dass solche Produkte fachgerecht in den Schwerlastregalen gelagert werden.
So ist regelmäßig zu prüfen, ob sich Gefahrenstoffe, beispielsweise Chemikalien, in den Lagerräumen befinden, auch wenn diese nur eine kurze Durchlaufzeit haben und lediglich zwischengelagert werden. Die zuständigen Mitarbeiter müssen auf den Umgang mit den entsprechenden Waren geschult und in den Räumlichkeiten die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Herkömmliche Regalsysteme ohne Fallschutz sind daher nicht zu empfehlen.
Auch in den Gesetzen wird der Umgang, Transport und die Lagerung von gefährlichen Stoffen definiert. Die hier hinterlegten Vorgaben sind zwingend einzuhalten. So sind beispielsweise für brennbare Flüssigkeiten die Schutzmaßnahmen nach Kapitel 4.1 und 4.2 der TRGS 510 zu beachten.
Unternehmen die Gefahrenstoffe lagern sind in der Regel mit einem umfangreichen und notwendigen Equipment ausgestattet. Zu dem Inventar gehören unter anderem Auffangwannen, Flächenschutz-Systeme, Gefahrstoffschränke und Gasflaschenlagerbereiche.
Fazit zur Lagersicherheit
Das Einschätzen und Erkennen von Gefahrenquellen ist das A und O um ein sicheres Arbeiten in Lagerhallen gewährleisten zu können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie alle notwendigen Vorkehrungen getroffen haben oder die geforderten gesetzlichen Bestimmungen einhalten, wenden Sie sich an externe Experten. Diese prüfen Ihre Räumlichkeiten auf Schwachstellen und stehen Ihnen beratend zur Seite.